
Schülerbeförderung: Infos
Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern beim Landratsamt Ebersberg (oder im Rahmen der Einschreibung) die Übernahme der Schülerbeförderungskosten beantragt haben und denen diese genehmigt wurden (gem. BayEUG, AVBaySchFG, v.a. Art. 2 SchKfrG), erhalten zum Schulbeginn von der Schule ihren Beförderungsausweis.
Für die Beförderungsausweise sind Lichtbilder / Passfotos notwendig, die bitte gleich zur Anmeldung mitgebracht werden sollen.
Die Beförderung der Kinder erfolgt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, die Sie im Folgenden einsehen können:
- Detaillierte Fahrpläne der einzelnen Linien (MVV)
- Beispiel für einen Beförderungsausweis
- Weitere Informationen und Ansprechpartner des Landkreis Ebersberg
Sie haben Fragen oder ein Anliegen zur Schülerbeförderung? Dann verwenden Sie bitte folgendes Kontaktformular. Ihr Anliegen wird zeitnah bearbeitet.